× Aufzeichnungen eines Kunststudenten. Dies ist die Niederschrift zu meinem Kunststudium an der HGB Leipzig.
Folgend einige Hinweise dazu:

(1) Ich möchte niemandem schaden. Ich möchte aber meine Studienzeit in all seinen Facetten festhalten. Dabei ist alles von Interesse, was mit dem Studium an der Hochschule, mit Kunst allgemein und mit meiner eigenen Arbeit im Speziellen zu tun hat.
(2) Fehlerhafte Informationen sind – ungewollt – Teil der Notizen. Sie sind meinem Wissensstand, der Konzentration in stundenlangen Sitzungen und schlecht lesbaren handschriftlichen Notizen geschuldet.
(3) Zitate sind nur hinterlegt, wenn ich mir sicher bin, dass es so gesagt wurde. Die Zitate sind aus dem Zusammenhang gerissen. Das ist nicht böswillig.
(4) Meine künstlerische Arbeit hat größtenteils die Suche und den Zweifel zum Thema. In Einzelgesprächen mit Professoren, Werkstattleitern und Dozenten nehme ich dessen Ansichten wahr und verarbeite diese später in den Notizen. Deshalb bin ich jetzt da, wo ich stehe. Wenn ich einen Hochschulangestellten also mit seiner Meinung darstelle, darf er sich freuen, Teil meiner künstlerischen Entwicklung zu sein.

Leipzig, den 13. Dezember 2016
Redigierte Fassung vom 25. Mai 2018


Klasse Bildende Kunst
HGB Leipzig

Persönlichkeitsrecht

Blatt 2016-12-10 21-11-54, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-11-54, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-18-41, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-18-41, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-16-34, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-16-34, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-15-58, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-15-58, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-12-19, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31
Blatt 2016-12-10 21-12-19, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31

Freitag, 16. Dezember 2016

[wv=A14-1]Persönlichkeitsrecht Link Allgemeines Persönlichkeitsrecht Link unterschiedlich stark geschützte Bereiche 1 Öffentlichkeitssphäre mit schwächstem Schutz 2 Sozialsphäre: Mensch im Austausch mit anderen Menschen dazu zählen berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit Sphäre ist (wie gegen Veröffentlichungen) relativ schwach geschützt Ausnahmen: wenn Umstände Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen 3 Privatsphäre: dazu zählen u. a. Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben, Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben 4 Stärkster Schutz bei Intimsphäre: Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich Eingriffe stets unzulässig Persönlichkeitsrecht besondere Bedeutung im Bereich des Äußerungsrechts häufig bei Medienberichterstattung ins Feld geführt, wenn Betroffener sich ins falsche Licht gerückt sieht über Zulässigkeit wird entschieden durch Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 GG: Link "1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur Selbstzensur findet nicht statt. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 3 Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." zu Schutz der persönlichen Ehre Link Betroffene sind vor Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung geschützt zur Forschungsfreiheit Link "Auch Studenten können sich auf das Grundrecht berufen, wenn sie eigenständig einer forscherischen Betätigung nachgehen." in sachlicher Hinsicht ist Wissenschaft "jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist" Sind Aufzeichnungen eines Kunststudenten Kommilitone , die als systematisch Link bezeichnet werden können und unter dem Hintergrund entstehen, die Frage nach Kunst allgemein und dem Forschen an der eigenen künstlerischen Aussage über ein Kunststudium zu klären, Teil der Forschungsfreiheit? Definition der Forschung ist weit auszulegen ausgeschlossen sind Praktiken, die lediglich Anschein einer wissenschaftlichen Vorgehensweise besitzen, die wissenschaftliche Standards deutlich verfehlen Forschungsfreiheit eigentlich hier nicht anwendbar Extremfall Veranstaltung filmen / aufzeichnen und veröffentlichen Link ohne Einwilligung der Vortragenden ist Aufzeichnung (Rekorder) und Veröffentlichung unzulässig Voraussetzungen des Urheberrecht und des Persönlichkeitsrechts (Recht am gesprochenen Wort, Recht am eigenen Bild) beachten bei mir keine Tonbandaufnahmen, lediglich handschriftliche Notizen, nur vereinzelte Zitate kein Problem, da keine Wiedergabe gesprochenes Wort Bilderproblem aber durch Museen / Galerien / Eigentümer von Kunstwerken zu erwarten Urheberrecht für Lernende Link Informationen aus Google Google entfernen Link "Beleidigte Professoren. Die Rache der Ranking-Opfer" Link Benotung von Dozenten bei Meinprof.de Professorenbewertung Urteile Link weitere Tuschestifte gekauft Geradenbild Geradenbild Link Werkstatt AV-Labor Link Blatt 2016-12-10 21-11-54, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31 2016-12-10 21-11-54-m.jpg sehr dicke Linien Motivgröße wie letzte Plotterzeichnung, mit Freifläche zum Rand Blatt 2016-12-10 21-18-41, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31 2016-12-10 21-18-41-k.jpg Blatt 2016-12-10 21-16-34, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31 2016-12-10 21-16-34-k.jpg Linien etwas dünner im Mittelbereich sind Linien immer viel dicker fällt bei dünnen Linien sofort auf auf jedem Blatt im Bogen kleiner Knick im unteren Bereich Blatt 2016-12-10 21-15-58, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31 2016-12-10 21-15-58-k.jpg dicke Linien Blatt 2016-12-10 21-12-19, Plotterzeichnung, Tusche auf Papier, 31 2016-12-10 21-12-19-k.jpg sehr dicke Linien ein paar Linien, die über Rand gehen würden, entfernt 5 Plotterzeichnungen in 1 1/2 - 2 h / 5 = 18 - 24 min je Zeichnung